Trotz der Vorgaben der Bundes- und Landesregierungen müssen Veranstaltungen auch noch von den zuständigen Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistraten unter Berücksichtigung sogenannter COVID-19-Präventionskonzepte genehmigt werden. Dies kann dazu führen, dass im Einzelfall für ein Event Auflagen an den Veranstalter gerichtet werden, die unter Umständen von gesetzlichen Regelungen und Verordnungen abweichen und strengere Maßnahmen erfordern können.
Wir ersuchen daher alle Besucher:innen, sich kurz vor Veranstaltungsdatum nochmals auf den Online-Kanälen von oeticket und/oder uns als Veranstalter über allfällige aktuelle Änderungen zu informieren. Denn ohne Einhaltung der zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 kann kein Zutritt zur gebuchten Veranstaltung gewährleistet werden!
Welches Hygiene- und Einlasskonzept bei einer Veranstaltung gilt, kann je nach Bundesland, Veranstalter und Veranstaltungsstätte unterschiedlich sein. Hinweise zu den Maßnahmen für deinen Veranstaltungsbesuch findest du HIER (Steiermark):
https://corona-ampel.gv.at/aktuelle-massnahmen/